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Teilnahmebedingungen

Veranstalter

Soweit nichts anderes angegeben wurde ist der Veranstalter die DLRG Ortsgruppe Hochdorf e.V.

1. Anmeldung

Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Sie sollte dem Veranstalter spätestens bis zum Anmeldeschluss (5 Tage vor Beginn der Veranstaltung, sofern nicht anders angegeben) per Brief, E- Mail oder Online-Formular zugehen.

E-Mail: ausbildung@hochdorf.dlrg.de oder online unter: hochdorf.dlrg.de sofern nichts anderes angegeben ist.

Die Anmeldung ist eine verbindliche Zusage der Teilnahme für den angegebenen Lehrgang. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet. Es können nur Anmeldungen berücksichtigt werden, bei denen alle notwendigen Daten (s. Anmeldebogen) komplett angegeben wurden.

Der Eingang der Anmeldung wird per E-Mail bestätigt. Sofern noch freie Plätze vorhanden sind, wird ein Platz für die Frist von 4 Wochen reserviert. Ist der Anmeldeschluss kürzer als 4 Wochen, verkürzt sich die Frist automatisch bis zum Anmeldeschluss. Ist der Lehrgang bereits ausgebucht, wird der Anmeldende ebenfalls per E-Mail informiert und – wenn gewünscht – auf eine Warteliste gesetzt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs und der Zahlung der Teilnahmegebühr berücksichtigt.

Die Anmeldung ist mit der Absendung durch den Anmeldenden verbindlich. Für Minderjährige sind Anmeldungen nur eingeschränkt möglich, da die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten benötigt wird.

Mit der Anmeldung erklärt der/die Teilnehmende sein/ihr Einverständnis mit diesen Teilnahmebedingungen und mit der Speicherung von personenbezogenen Daten (Anschrift, Telefonverbindungen, etc. ) zum internen Gebrauch.

2. Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr ist mit der Anmeldung - spätestens 5 Werktage nach der Anmeldung - auf das Konto des Veranstalters zu überweisen:

DLRG-Ortsgruppe Hochdorf e. V.

Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau IBAN: DE40 6805 0101 0002 0710 51 BIC: FRSPDE66XXX

Als Verwendungszweck sind zwingend die Lehrgangs-/Rechnungsnummer sowie die Namen aller Teilnehmer anzugeben.

Eine Barzahlung ist bei der Veranstaltung – sofern nicht anders angegeben – nicht möglich!

3. Ab- und Anreise

Reisekosten können nicht übernommen werden, außer es ist bei einzelnen Veranstaltungen explizit anders angegeben.

Die An- und Abreise erfolgen auf eigene Verantwortung. Eine Aufsichtspflicht für Minderjährige wird in dieser Zeit nicht übernommen.

4. Mitgliedschaft

Eine Mitgliedschaft in der DLRG Ortsgruppe Hochdorf e.V. des Teilnehmers ist aus versicherungstechnischen Gründen erforderlich.

5. Rücktritt von der Anmeldung / Ausfallgebühren

Bei Stornierung der Anmeldung nach dem jeweiligen Anmeldeschluss werden die vollen Teilnahmegebühren fällig, sofern nicht eine Person der Warteliste nachrücken bzw. der Platz nicht anderweitig vergeben werden kann oder eine Ersatzperson benannt wird. Erscheint der Teilnehmer nicht, können nicht vermeidbare Kosten zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Eine Stornierung bis fünf Werktage vor der Veranstaltung ist kostenfrei.

6. Änderungen / Absagen von Lehrgängen

Obwohl wir bemüht sind, es zu vermeiden, kann es vorkommen, dass Lehrgänge abgesagt, Termine geändert oder Lehrgangsorte verlegt werden müssen. Im Falle einer kompletten Absage einer Veranstaltung werden bereits geleistete Zahlungen in voller Höhe zurückerstattet.

7. Lehrgangsvoraussetzungen

Die Teilnahme an einem Lehrgang ist an die Erfüllung der genannten Voraussetzungen gebunden. Nachweise darüber sind in Kopie der Anmeldung beizufügen und zum Lehrgang im Original mitzubringen. Sollten die Lehrgangsvoraussetzungen nicht nachgewiesen sein, kann die Teilnahme verwehrt werden. Die gezahlte Teilnehmergebühr wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.

8. Gesundheitliche Beeinträchtigungen

Der Teilnehmer verpflichtet sich spätestens bis Kursbeginn den Lehrgangsleiter auf gesundheitliche Beeinträchtigungen (chronische Erkrankungen, Erkrankungen des Bewegungsapparates, Allergien, etc.) hinzuweisen: Insbesondere bei Tauchübungen auch auf Probleme mit dem Ohr oder den Nebenhöhlen sowie Erkältungen. Gegebenenfalls ist eine „Selbsterklärung zum Gesundheitszustand“ oder ein ärztliches Attest, dass die Tauglichkeit für die Lehrgangsteilnahme bestätigt, vorzulegen.

Bei Lehrgängen im Bereich Einsatz ist persönliche Schutzausstattung (PSA) zu tragen.

9. Hinweis

Wir weisen darauf hin, dass Bilder, die während Veranstaltungen oder Lehrgängen gemacht werden, in Lehrgangsheften, Publikationen und auf der Homepage verwendet werden können. Der Teilnehmer ist mit der Veröffentlichung einverstanden, wenn er nicht spätestens bei Veranstaltungsbeginn schriftlich widersprochen hat.

10. Mitgeltende Dokumente

Prüfungsordnung(en)
Selbsterklärung zum Gesundheitszustand

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